Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten
eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online
erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos
hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-OrtTermin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle
und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“
So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht
rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf
Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden.
Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die
Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine
Rechtsdienstleistung darstellen würde.